Schulsponsor: Raiffeísenbank Deutschkreutz
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Sponsor: Schulsporthilfe
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Vor dem Unterricht:

 

+ Die Kinder warten im Schulhof, bzw. bei Schlechtwetter in Vorraus den Turnsaales, bis die Schultür um 7.45 Uhr aufgesperrt wird. Sie gehen höflich miteinander um und grüßen die Erwachsenen und ihre Mitschüler freundlich.

 

+ Wenn die Eingangstür offen ist, gehen die Kinder langsam in die Garderobe. Sie ziehen sich um und geben ihre Kleidungsstücke auf den dafür vorgesehenen Platz. Anschließend gehen sie in die Klasse.

 

+ Gegenstände, die anderen Kindern gehören, sind schonend zu behandeln. Fundgegenstände werden der Garderobenaufsicht übergeben.

 

+ Geld und Wertgegenstände dürfen in der Garderobe nicht aufbewahrt werden.

 

+ In der Klasse werden die für die erste Stunde erforderlichen Schulsachen auf dem Tisch vorbereitet.

 

+ Sobald es läutet, wird nur noch ganz leise gesprochen. Die Lehrerin/der Lehrer erteilt die weiteren Anweisungen.

 

+ Weitere Verhaltensregeln für die Zeit vor dem Unterricht und für die Pausen können in der Klassenordnung festgelegt werden.

Pausen:

 

+ Die Pausen beginnen und enden pünktlich mit dem Läuten.

 

+ In der kleinen Pause verlassen die Kinder die Klasse nur auf Anweisung durch die Lehrerin oder um die Toilette aufzusuchen.

 

+ Laufen auf dem Gang ist aufgrund der Verletzungsgefahr generell zu unterlassen.

 

+ In der großen Pause verlassen die SchülerInnen die Klassen und gehen durch die Garderoben in den Schulhof. Dort essen sie ihre Jause und werden dabei von der zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrerin beaufsichtigt.

 

+ Bei extrem schlechten Wetter halten sich die Kinder auf dem Gang im Bereich ihrer Klasse auf. Sie nehmen ihre Jause ein, werden von der zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrerin beaufsichtigt und sprechen miteinander in gemäßigter Lautstärke. 

 

+ Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort und sind nach ihrer Benutzung sofort zu verlassen.

 

+ Die Müllbehälter stehen während der großen Pause auf dem Gang, auf die richtige Trennung des Mülls ist auch in der Pause unbedingt zu achten.

Turnstunden, Bücherei, Werkraum...


+ Von der Klasse in einen anderen Unterrichtsraum gehen die SchülerInnen in Zweierreihe leise hinter der Lehrerin. Der Unterricht in den anderen Klassen darf nicht durch Lärm gestört werden.

 

+ In den Werkräumen ist es besonders wichtig, sich an die Anordnungen der LehrerInnen zu halten. Im Umgang mit den Werkzeugen und den Maschinen kann es leicht zu Verletzungen kommen.

 

+ In der Bücherei ist ganz besonders auf Ordnung zu achten. Alle Bücher sind nummeriert und müssen immer auf ihren Platz zurückgestellt werden.

 

+ Für Bücher, die von einem Kind mutwillig zerstört wurden oder nicht mehr zurück gebracht werden, kann die Lehrerin von den Eltern Schadenersatz fordern.

 

+ In den Umkleideräumen des Turnsaales verhalten sich die SchülerInnen möglichst ruhig. Die Kleidung wird ordentlich auf die Haken gehängt, die Schuhe auf die Ablage gestellt. Schmuck sollte an Tagen mit Turnstunden möglichst nicht getragen werden, falls doch, muss er vor der Turnstunde abgenommen werden.

 

+ Der Turnsaal darf nur mit Zustimmung der Lehrerin betreten werden. Geräte dürfen nur unter Aufsicht benutzt werden.

 

+ Nach dem Turnunterricht suchen die Kinder die Waschräume auf und reinigen sich, so weit es erforderlich ist.

Nach dem Unterricht:


+ Nach dem Unterricht gehen die Klassen mit der Lehrerin in die Umkleideräume. Die Kinder gehen hinter der Lehrerin.  Die Hausschuhe geben sie in das Schuhsackerl, das immer am gleichen Platz hängt.

 

+ Hinter der Lehrerin gehen die Kinder anschließend zum Schultor, wo sie entlassen werden. 

Verhalten im Katastrophenfall:

 

+ In jeder Klasse hängt eine Liste, auf dem der Ausgang markiert ist, durch den die SchülerInnen im Katastrophenfall die Schule zu verlassen haben.

 

+ Der Katastrophenfall wird durch ein langanhaltendes Läuten der Schulglocke signalisiert.

 

+ Das richtige Verhalten im Katastrophenfall wird 2x im Schuljahr geübt.

Mitnahme von Gegenständen in die Schule:


+ Das Mitnehmen von Gegenständen, die sich im Schulbetrieb als störend erweisen, die gegen die Sittlichkeit verstoßen oder die Sicherheit gefährden, ist untersagt. Insbesondere ist das Mitnehmen von Waffen oder Spielzeugwaffen verboten.

 

+ Das Mitnehmen von Handys ist zwar nicht verboten, sie müssen aber vor Betreten der Schule ausgeschaltet werden und dürfen erst wieder nach Verlassen des Schulgebäudes eingeschaltet werden. In dringenden Fällen dürfen die Kinder jederzeit das Schultelefon benützen.

 

+ Eingeschaltete Handys, Waffenspielzeug und andere Gegenstände, deren Mitnahme in die Schule verboten ist, werden den SchülerInnen abgenommen und den Eltern übergeben.

 

+ Wertsachen sollten möglichst nicht in die Schule mitgenommen werden. Geld ist von den Kinder stets bei sich zu führen.

 

+ Verluste und Funde werden unverzüglich in der Direktion gemeldet.

Beschädigungen, Ersatzleistungen, Unfälle:


+ Die SchülerInnen haben alle Einrichtungen und Lehrmittel schonend zu behandeln.

 

+ Hat ein/e Schüler/in Schuleigentum oder Eigentum anderer Kinder beschädigt, so ist das sofort einer Lehrerin oder dem Schulleiter zu melden.

 

+ Für mutwillige Beschädigungen wird von den Eltern Schadenersatz verlangt.

 

+ Alle Mängel im Schulbereich, die die Sicherheit gefährden können, werden unverzüglich dem Schulleiter oder einer Lehrerin gemeldet.

 

+ Unfälle im Bereich der Schule oder auf dem Schulweg werden sofort dem Schulleiter gemeldet.

Nachmittagsbetreuung:

 

+ Die Bestimmungen der Hausordnung gelten sinngemäß auch für die Nachmittagsbetreuung.

  

+ Die Kinder, die zur Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, begeben sich nach Unterrichtsende sofort in ihren Gruppenraum.

  

+ Beim Mittagessen verhalten wir uns möglichst ruhig und gesittet. Wir helfen beim Auftragen und Abräumen der Teller und Gläser.

 

+ Garderoben, Sonderunterrichtsräume und Klassenzimmer dürfen während der Nachmittagsbetreuung von den Kindern nur unter Aufsicht aufgesucht werden.

  

+ Wird ein Kind vor dem Ende der Nachmittagsbetreuung abgeholt, so ist das zuverlässig der Betreuerin zu melden.

  

+ Wenn ein Kind, das für den betreffenden Tag zur Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund fehlen, so ist das möglichst vor 8.00 Uhr der Klassenlehrerin zu melden.